• Zum persönlichen Besitz jedes freien Mannes und jeder freien Frau gehört ein kleines, einschneidiges Messer mit Holz-, Knochen- oder Geweihgriff.

    Dazu gehört zwingend eine Scheide aus Leder, die mit Prägungen verziert oder mit Bronze beschlagen sein kann aber nicht muss. Bronzebeschläge kommen strikt genommen nur im Osten vor und nur bei Frauenmessern (und den Hiebmessern - hier dann in Männergräbern)


    Du kannst ein echtes Messer (zum Kochen, Essen, Schnitzen aber NICHT für die Schlacht) und/oder eine Schaumstoffversion (zur Selbstverteidigung, für die Kneipenschlägerei) haben.



    Larpmesser nach Fund aus Birka (Frauengrab)


    Dolche sind im Gegensatz zu Messern meist zweischneidig (oder Mehrschneidig oder rund) und sind im GH nicht üblich.