Hier eine grundsätzliche Leitlinie:
Gastrecht gilt erst, wenn man es erbittet und das Gegenüber es gewährt hat.
Ausnahmen bildeten in bestimmten Gegenden einsame Wanderer. Man gewährte ihnen Einlass, weil es sich, dem Glauben nach, womöglich um Odin, Heimdall oder Thor handeln konnte, die in Gestalt eines fremden Reisenden Höfe besuchten.
Großzügige Bewirtung war ein Statussymbol.
Nachdem man jemanden eingeladen hatte, durfte man dem Gast keinen Schaden zufügen und umgekehrt auch nicht der Gast dem Gastgeber. Ob nach einem Streit der Gast sofort vertrieben werden durfte, oder ob er trotzdem ein Recht auf eine Übernachtung hatte, ist von Gegend zu Gegend verschieden.
Ungebetene Gäste waren rechtlich dem Willen des Hausherrn (dem Munt) oder stellvertretend der Hausherrin unterlegen.
Die Lektüre der Havamál, in der das Gastrecht und der generelle Verhaltenskodex sehr detailliert beschrieben wird, empfiehlt sich grundsätzlich sehr! (Danke für die Ergänzung Ørjan)
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