Grundsätzlich ist der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen für OT Geld Menschen mit einem Händlerticket in der Stadt vorbehalten. In Einzelfällen auch lagerintern, nach schriftlicher Genehmigung durch die EE-Orga.
Das betrifft vor allem dauerhaft aufgebaute Angebote. Deshalb ist z.B. unser Deckenmarkt, der Handelszug oder auch der Markt im Imperium von dieser Regelung ausgenommen. Wenn du konkrete Fragen hast, wende dich gern nochmal direkt an die NORGA.